Bei Neuvermietung oder Verkauf von Häusern und Wohnungen muss seit
Jahresbeginn generell die Energiebilanz des Objekts ausgewiesen werden.
Im Neubau schon seit Jahren Pflicht, gibt es den "energetischen
Fingerabdruck" inzwischen auch für Bestandsgebäude. Seit dem 1. Januar
2009 brauchen auch Eigentümer von Wohngebäuden, die nach 1965 errichtet
wurden, einen Energieausweis. Damit gilt nun ausnahmslos für alle
Wohngebäude eine Ausweispflicht, denn für ältere Häuser war der 1. Juli
2008 Stichtag. Laut Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) muss der
Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie dem
Interessenten vorgelegt werden. Auch wer sein selbst genutztes
Eigenheim umfassend modernisiert oder ausbaut, hat per Energieausweis
Rechenschaft über die Energiebilanz abzulegen.
Qualitätsmerkmal "Energieeffizienz"
Der
Energiebedarf von Gebäuden ist für die Nutzer meist eine unbekannte
Größe, obwohl die Heizkosten den Löwenanteil an den Wohnnebenkosten
ausmachen. Der Energieausweis schafft hier Abhilfe. Er ermöglicht es
Käufern oder Mietern, die energetische Qualität verschiedener Gebäude
auf einen Blick zu vergleichen und die voraussichtlichen Kosten für
Heizung und Warmwasser sowie die CO2-Emissionen zu beurteilen.
Angesichts steigender Kosten entwickelt sich "Energieeffizienz" damit
zum Qualitätsmerkmal für Immobilien. Hauseigentümern erleichtert es der
Energieausweis, die energetische Qualität ihres Objekts darzustellen
und mit dessen Energieeffizienzklasse zu werben, wie bei Elektrogeräten
üblich. Investitionen in Gebäudehülle oder Heizungsanlage werden so
erstmals vor Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages für den
Interessenten sichtbar gemacht.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Der
Energieausweis liefert grundlegende Informationen über den
energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt auch, ob kostengünstige
Verbesserungen möglich sind und empfiehlt Modernisierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausweisvarianten: Für den Verbrauchausweis
wird der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes in den vergangenen
drei Jahren erfasst. Das Ergebnis ist aber vom Verhalten der Bewohner
abhängig und lässt kaum Rückschlüsse auf den künftigen Verbrauch zu.
Für den Bedarfsausweis wird dagegen rechnerisch der Energiebedarf
ermittelt. Dazu begutachtet ein Fachmann vor Ort die Qualität von
Gebäudehülle und Heizungsanlage sowie die Art des Energieträgers und
bewertet diese anhand genormter Kriterien objektiv. Der Ausweis wird
mithilfe eines Computerprogramms erstellt. Bis zum 1. Oktober 2008
bestand für alle Gebäude noch Wahlfreiheit zwischen beiden
Ausweisvarianten. Seither ist für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten,
also auch durchschnittliche Eigenheime, für die der Bauantrag vor dem
1. November 1977 gestellt wurde, der Bedarfsausweis Pflicht. Ausnahme:
Wenn das Gebäude - schon bei Fertigstellung oder durch spätere
Modernisierung - die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von
1977 erreicht, besteht weiterhin Wahlfreiheit. Das gilt auch für später
errichtete Gebäude. Für Neubauten ist seit 2002 der Bedarfsausweis
vorgeschrieben.
Kostenlose Erstberatung vom Energie-Fachberater im BZO
Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt und ist zehn Jahre gültig. Hauseigentümer haben guten Grund, von vornherein auf den Bedarfsausweis zu setzen. Der Energieausweis zeigt nämlich auch, wie sich die energetischen Eigenschaften des Gebäudes durch Modernisierung verbessern lassen. Das ist nur beim Bedarfsausweis sinnvoll und seriös. Wer die Modernisierungsempfehlungen umsetzt, hebt Einsparpotenziale, steigert den Wert und verbessert damit die Vermarktbarkeit seiner Immobilie. Hauseigentümer müssen selbst aktiv werden und ihren Energieausweis in Auftrag geben. Unsere Energie-Fachberater bieten als besonderen Service vor der Erstellung eines Energieausweises eine kostenlose Erstberatung an.
Quelle: mtc